1.
Teilnahmeberechtigung,
Vertretung
Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften, die ihren Sitz im Landkreis
oder der Stadt Freising haben – diese werden in Delegiertenversammlungen
oder ähnlichen Zusammenkünften in folgender Reihenfolge vertreten durch:
a) die satzungsgemäßen Vertreter ihrer Vereine (Vorsitzende etc.)
b) Abteilungsleiter ihrer Vereine
c) Mannschaftsführer der teilnehmenden Mannschaften
2.
Mannschaften, Meldungen
Jede Mannschaft besteht aus 5
Keglern; fällt während eines Wettkampfes ein Kegler durch Verletzung aus,
kann ein Austauschspieler, der für diese Klasse spielberechtigt ist,
innerhalb von 10 Minuten das Spiel fortsetzen; dieser kegelt auf das
Ergebnis des Ausgeschiedenen weiter. Nach Einsatz eines Austauschspielers
kann kein verletzter Spieler mehr ersetzt werden.
Bis zu einem von der Vorstandschaft festgelegten Termin muß von den Vereinen
eine Mannschaftsmeldung für die kommende Saison abgegeben werden; hierfür
gehen den Vereinen entsprechende Formulare zu.
3.
Einlegeblatt
Die Wettkämpfe unterliegen dem Einlegeblattzwang. Jeder Spieler sollte im
Besitz eines Spielerpasses sein; zwingend vorhanden muß aber ein Einlegeblatt
für die laufende Saison sein.
4.
Anmeldungen, Nachmeldungen,
Ummeldungen von Spielern
Spieler unterer Mannschaften können grundsätzlich dreimal
in höheren Mannschaften oder Gruppen eingesetzt werden. Sollte trotzdem ein
nicht berechtigter Spieler kegeln, so wird das Ergebnis vom Spielleiter
abgezogen. Nach Absolvierung der drei Spiele ist der
Kegler
nur mehr in seiner ursprünglich
gemeldeten Gruppe startberechtigt. Dies gilt auch für 2 Mannschaften in
einer Spielgruppe, diese werden als (I) und (II) bezeichnet, es kann also nur
II in I als Aushilfe eingesetzt werden.
Nachmeldungen von Keglern sind bis zum Beginn der Rückrunde möglich. Ein Vereinswechsel
in der laufenden Punkterunde ist nicht möglich. Das Ummelden von Spielern in
eine andere Mannschaft ist nur in
der Zeit zwischen dem letzten Vorrundenspiel und dem ersten Rückrundenspiel möglich.
Ein umgemeldeter Spieler kann in der laufenden Saison nicht
mehr in einer anderen Mannschaft eingesetzt werden; es können nur zwei
Spieler pro Mannschaft umgemeldet werden.
5.
Startberechtigung
Das Einlegeblatt ist dem
Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft vorzulegen; dieser hat nach
genauer Kontrolle das Einlegeblatt zu unterschreiben. Ohne Einlegeblatt des
laufenden Spieljahres kann ein Spieler nicht antreten. Kommt ein Spieler einer
unteren Mannschaft in einer höheren zum Einsatz, so hat dessen Mannschaftsführer
den betreffenden Vermerk im entsprechenden Feld des Einlegeblattes
einzutragen. Bei Verstößen werden die Spiele vom Spielgruppenleiter
berichtigt.
6.
Anwesenheit, Zeitregelung
Kegler
, die bei Beginn des Wettkampfes noch nicht anwesend sind, können später
eingesetzt werden; hierbei darf jedoch keine längere Unterbrechung als zehn
Minuten entstehen. Ist ein
Kegler
nach Ablauf dieser Zeit nicht am Start, wird er mit null
Holz gewertet, dies ist in den Ergebnislisten zu vermerken.
Jeder
Kegler
darf für seine 50 Würfe (Rundenwettkampf und Pokalwettkampf) maximal 30
Minuten benötigen; bei Bahnfehlern gilt diese Zeitangabe nicht; ebenso
gilt diese Zeit nicht bei den Einzelmeisterschaften, hier gelten 20 min. für
die Nettospielzeit (Probeschub ausgenommen).
7.
Wettkampfpläne
Die vor Beginn der Saison zugestellten Spielpläne sind verbindlich und einzuhalten. Ein Wettkampf kann nur
vorverlegt werden. Der Gastverein ist vom Heimverein rechtzeitig, d.h. in
der Regel mindestens 14 Tage vorher über Ort und Zeit der Austragung zuverlässig
zu verständigen; die festgelegten Austragungstermine sind einzuhalten.
8.
Leiter des Wettkampfs, Bahnwahl
Die beiden Mannschaftsführer oder deren Vertreter sind für den
reibungslosen Ablauf der Wettkämpfe verantwortlich. Der Mannschaftsführer
des gastgebenden Clubs hat zudem für einen ordentlichen Sportgruß zu sorgen;
die Mannschaft des Gastgebers eröffnet bei Ein-Bahnen-Anlagen den Wettkampf.
Der Heimmannschaft steht das Recht der Bahnwahl zu, nach jedem Durchgang
werden die Bahnen gewechselt; sollte eine Begegnung nach ausdrücklicher
Einwilligung der Gastmannschaft auf 4 oder noch mehr Bahnen durchgeführt
werden, erfolgt ein Wechsel 1-2, 3-4, 5-6; bei Mehrbahnenanlagen (also
mindestens 4), auf denen mit 2 Bahnen begonnen wurde, wird die Begegnung auf
den begonnenen Bahnen weitergeführt, sollte kein Bahnausfall wegen
technischer Probleme vorliegen, kann eine Begegnung nicht auf danebenliegende
Bahnen verlegt werden.
Jeder
Kegler
hat 25 Schub in die Vollen und direkt anschließend 25 Schub auf Abräumen; es
kann wahlweise mit Voll- oder Lochkugel gekegelt werden.
9.
Nullwurf
Als Nullwurf gilt das Berühren der Bande durch die Kugel.
10.
Elektronische Anzeigen
Bei Kegelanlagen mit Vollautomatik zählen nur die
von der Automatik angezeigten Ergebnisse; Ausnahme: überspringt die Kugel die
zweite (hintere) Lichtschranke und es erfolgt damit keine Anzeige an der
Automatik, so muß der Schub wiederholt werden; auf vollautomatischen Bahnen
ist die „Übertretungsschranke“
während des Wettkampfes auszuschalten bzw. sind Vorkehrungen zu treffen,
diese ausser Funktion zu setzen.
11.
Wertung
der gefallenen Kegel
Die Wertung der Ergebnisse erfolgt nach dem
elektronischen Bildanzeiger; bei offensichtlichen Fehlern der automatischen
Anzeige sind die gefallenen Kegel zu werten.
Wenn eine Kugel von der Prellwand zurückkommt und einen oder mehrere Kegel
umwirft, so zählt dieses Holz nicht.
Reklamationen
über falsche Anzeigen können der betroffene
Kegler
und dessen Mannschaftsführer sofort
vor dem Aufziehen der Kegel beim gegnerischen Mannschaftsführer vorbringen,
beide Mannschaftsführer klären dann den Sachverhalt.
12.
Führung
der Spielberichte
Sofern keine elektronischen Ergebnisdrucker bzw.
Anzeigen vorhanden sind, ist der Spielbericht für das jeweilige Spiel jeweils
von einem Mitglied der Gegenpartei fortzuführen; die Ergebnislisten sind
sauber und gut lesbar zu führen. Auf den Ergebnislisten müssen Vor- und
Zuname eines jeden Starters zweifelsfrei eingetragen sein.
13.
Spielabbruch
Fällt während eines Kampfes eine Bahn durch
technische Mängel aus und kann
der Schaden nicht innerhalb einer halben Stunde behoben werden, ist der
Wettkampf abzubrechen; bei gegenseitigem
Einvernehmen kann auf nebenliegende Bahnen ausgewichen werden; bei
Spielabbruch wird das Spiel neu angesetzt, es wird auf das vorgelegte Spiel
und Bild weitergekegelt;
wenn auf einer 2-Bahnen-Anlage eine Bahn durch technischen Defekt ausfällt,
so ist die Begegnung auf der intakten Bahn weiterzuführen – der Spieler der
Heimmannschaft setzt sein abgebrochenes Spiel als erster fort und nach dessen
Beendigung setzt der Spieler der Gastmannschaft sein abgebrochenes Spiel fort;
dann wird die Begegnung im gewohnten Rhythmus Heim-Gast-Heim usw. weitergeführt.
Ein Spielabbruch muß dem Spielleiter mitgeteilt
werden.
Wird ein Wettkampf wegen eines
Todesfalles auf der Bahn abgebrochen, so wird dieser nicht mehr neu angesetzt
bzw. fortgeführt – es erfolgt folgende Wertung: unentschiedener
Spielausgang; nach Abschluß der Saison wird der Saisonschnitt der jeweiligen
Mannschaft als Ergebnis festgelegt – zur Schnittberechnung der einzelnen
Spieler wird ebenfalls der Saisonschnitt zugrunde gelegt.
14.
Punktewertung
Für jeden gewonnen Kampf erhält der Sieger zwei
Punkte, bei Holzgleichheit folgt Punkteteilung;
15.
Tabellenübermittlung
Nach jeder abgelaufenen Spielrunde wird den Vereinen vom Spielgruppenleiter
eine Ergebnisliste und der Tabellenstand übermittelt; zusätzlich können
alle Ergebnisse auf der Homepage der Landkreiskegelrunde "www.landkreiskegelrunde-freising.de"
abgerufen werden.
16.
Punktgleichheit
beim Abschluß
Sind zwei Mannschaften beim Tabellenendstand punktgleich, so entscheidet
der direkte Vergleich
Sind beim Tabellenendstand drei oder mehrere Mannschaften punktgleich, entscheiden die auswärts
erzielten Siege (dieser Mannschaften in den Wettkämpfen untereinander), bei
erneuter Punktgleichheit entscheidet die „Differenzzahl“ der Abschlußtabelle
und wenn dann nochmals Gleichheit besteht, entscheidet letztendlich das Los.
17.
Nichtantreten
einer Mannschaft
Tritt eine Mannschaft innerhalb von 30 min. nach
dem vereinbarten Termin nicht an, so ist die gegnerische Spalte mit „nicht
angetreten“ auszufüllen, gewertet wird für die angetretene Mannschaft das
Ergebnis des Mannschaftsschnittes in der laufenden Saison; die nicht
angetretene Mannschaft wird mit null Punkten und null Holz gewertet, für die
persönliche Wertung in der Schnittliste wird der bis dahin erzielte Schnitt
eingetragen (für die Statistik erforderlich).
Bei zweimaligem Nichtantreten einer Mannschaft wird
diese aus dem Wettbewerb genommen, die Tabelle wird ohne die Ergebnisse dieser
Mannschaften ab dem ersten Spieltag neu berechnet – diese Mannschaft gilt
als nicht teilgenommen und muß bei einer erneuten Meldung für die kommende
Saison in der untersten Klasse wieder beginnen.
18.
Ergebnismeldung
Nach Abschluß eines Spieles und Anerkennung der
Resultate durch die rechtsverbindliche Unterschrift der beiden Mannschaftsführer
werden Proteste und Einsprüche nicht mehr angenommen. Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft ist
für die Absendung der Ergebnisliste an den Spielleiter verantwortlich.
Absendetag:
spätestens am Tag nach dem Wettkampf !!!!
19.
Bahnkosten
Die Bahnkosten trägt die Heimmannschaft; pro Bahn
müssen zwei Loch- und zwei Vollkugeln, Ø 159 – 161 mm vorhanden sein; die
Benutzung eigener Kugeln ist generell ausgeschlossen, dies gilt bei allen Punkt- und Pokalspielen sowie
bei den Einzelmeisterschaften.
20.
Haftung
Für Versicherungsschutz hat jeder
Kegler
selbst zu sorgen. Der Veranstalter lehnt jegliche
Haftung, die im Zusammenhang mit der Ausrichtung dieser Kegelrunde steht (z.B.
fahren mit PKW, Verletzung auf der Kegelbahn usw.) ab; dieser Haftungsausschluß
gilt durch die Meldung als anerkannt.
21.
Auf-
und Abstieg
Die beiden letzten Mannschaften einer Klasse
steigen ab, die ersten beiden Mannschaften steigen auf. Pro Spielklasse dürfen
nur zwei Mannschaften eines Vereins spielen, eine Ausnahme bildet die unterste
Klasse.
Bei eventuellen Neuanmeldungen oder Abmeldungen für
die nächstfolgende Saison entscheidet die Vorstandschaft gegebenenfalls über
eine zweckmäßig erforderliche Einteilung der unteren Klassen, hierbei kann
u.U. auch Absatz 1 außer Kraft gesetzt werden.
22.
Einzelmeisterschaft
Während der Kegelrunde findet der Wettbewerb um
die Einzelmeisterschaft auf einer
noch zu benennenden Bahn statt. Der Termin hierfür wird den Vereinen
rechtzeitig bekanntgegeben. Zu diesem Wettbewerb kann jeder Verein doppelt so
viele Spieler melden, wie er Mannschaften im Spielbetrieb hat (bei 1
Mannschaft 2 Spieler, bei 2 Mannschaften 4 Spieler usw.). Die drei
Erstplacierten der vergangenen Saison sind zusätzlich startberechtigt, fällt
ein gesetzter Spieler infolge Verletzung oder Krankheit oder aber auch durch
Abwesenheit (Urlaub, Terminüberschneidungen ect.) aus, so wird der Nächstfolgende
startberechtigt. An der Einzelmeisterschaft kann nur teilnehmen, wer in der
jeweils laufenden Saison in mindestens 3 Pflichtspielen (Punkte- oder
Pokalrunde) eingesetzt war, dies gilt auch für die gesetzten Spieler.
Gekegelt werden 100 Schub kombiniert mit
Bahnwechsel nach Anordnung der Spielleitung; bei Holzgleichheit zählt das
bessere Abräumergebnis. Die besten 24
Einzelkegler aus dem Vorlauf bestreiten den Endlauf mit 100 Schub kombiniert;
die Zahl der Damen, die den Endlauf erreichen, richtet sich nach der
Teilnehmerzahl – sie sollte jeweils so festgelegt sein, daß eine oder
mehrere komplette Bahnbelegungen erreicht werden. Die drei Erstplacierten bei
Damen und Herren erhalten eine Erinnerungsgabe.
23.
Pokalrunde
Jeder Verein ist berechtigt, an der Pokalrunde mit allen
gemeldeten Mannschaften teilzunehmen; die Pokalrunde wird ausgelost und im
K.O.-System durchgeführt. Bei Unentschieden muß eine zweite Begegnung
ausgetragen werden, die auf der Heimbahn des Gegners stattfindet. Sollte es
bei beiden Spielen zu einem Unentschieden kommen, zählt das bessere Abräumergebnis
beider Spiele.
Das Endspiel wird auf einer neutralen Bahn
ausgetragen, die von der Vorstandschaft im Einvernehmen mit den Finalisten
festgelegt wird; bei Unentschieden wird das Endspiel im Einvernehmen mit den
beiden Finalisten neu angesetzt. Startberechtigt in der Pokalrunde ist ab dem
Halbfinale nur, wer in der jeweils laufenden Saison in mindestens 3
Pflichtspielen eingesetzt war.
24.
Ehrengaben
Jede an der Landkreiskegelrunde teilnehmende
Mannschaft, welche auf den Plätzen eins bis drei in jeder Spielgruppe liegt,
erhält eine Ehrengabe.
25.
Startgelder
Da für die Beschaffung von Pokalen, Spielerpässen,
Einlegeblättern, Porto, Schreibmaterial usw. Kosten anfallen, müssen die
teilnehmenden Vereine eine Startgebühr entrichten; die Startgelder müssen
bis 15.09. jeden Jahres überwiesen
sein. Sollten die Startgelder nicht pünktlich überwiesen sein, verliert
der Verein die Startberechtigung bei den Einzelmeisterschaften.
Die Startgebühr für die Meisterschaftsrunde, die Einzelmeisterschaften
und die Pokalrunde ist in der allgemeinen Startgebühr enthalten, die Höhe
wird von der Delegiertenversammlung festgelegt.